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BVerwG, 11.10.1993 - 4 B 167.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Offene Überdachung von tragenden Außenpfosten als "Gebäude" - Verletzung des Rücksichtnahmegebots - Einhaltung bauordnungsrechtlicher Abstandsflächen - Grenzen der Zumutbarkeit
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.12.1992 - 6 K 2075/91
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 8 S 447/93
- BVerwG, 11.10.1993 - 4 B 167.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1993 - 4 B 167.93
Danach sind im Rahmen des Rücksichtnahmegebots die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (vgl. z.B. Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 50.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 107).